Neue Klasse: Die alte Klasse M. Zudem wurde die alte Klasse S in die neue Klasse AM integriert. Wenn man den Führerschein Klasse B absolviert, bekommt man die Klasse AM automatisch mit erteilt.
Seit 19.01.2013 fällt die Geschwindigkeitsbeschränkung (80 km/h) für Fahrer unter 18 Jahren weg. Es wird eine maximale Leistung in Abhängigkeit vom Gewicht (0,1 kW/kg) eingeführt.
Neue Klasse: Die Klasse „A beschränkt“ heißt jetzt A2. Bei einem Aufstieg von A1 auf A2 (mind. zweijähriger Vorbesitz A1) ist nur noch eine praktische und keine Theorieprüfung nötig.
Auch hier ist beim Aufstieg von A2 auf A (mind. zweijähriger Vorbesitz A2) nur noch eine praktische und nicht mehr die Theorieprüfung nötig.
Alle Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, allerdings keine Krafträder. Es dürfen höchstens 9 Plätze einschließlich des Fahrers vorhanden sein.
Neue Anhängerregelung: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von max. 750 kg darfst du immer mitnehmen. Anhänger über 750 kg darfst du jetzt immer dann ziehen, wenn die zG der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Neue Klasse: Wenn du einen Anhänger ziehst, dessen zG 750 kg übersteigt und dadurch die zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. bei 4.250 kg liegt, musst du deinen Führerschein auf Klasse B96 erweitern. Das ist ohne Prüfung durch eine Schulung möglich.
In allen anderen Fällen, wenn die zG des Anhängers 750 kg übersteigt aber max. 3.500 kg zG beträgt, brauchst du den Führerschein Klasse BE. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, mach am besten gleich den Führerschein Klasse BE!