- Klasse B/B197:
Autoführerschein; Mindestalter 18 Jahre. Du kannst deine Fahrstunden und praktische Prüfung mit Automatik-/ oder Schalt-Getriebe machen
- Klasse BF 17: begleitetes Fahren ab 17 Jahren - bis zum 18. Geb. nur mit geeigneten
Begleitpersonen
- Klasse BE (Anhänger) / B96 (an einem Tag ohne Prüfung möglich)
- B196: Leichtkrafträder;
max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW bei einem Verhältnis von 0,1 kW/kg; Mindestalter 25 Jahre und seit 5 Jahren Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (ohne Prüfung)
- Klasse A1:
Leichtkrafträder; max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW bei einem Verhältnis von 0,1 kW/kg; Mindestalter 16 Jahre
- Klasse A2: Zweiräder bis
max. 35 kW, bei einem Verhältnis von max. 0,2 kW/kg; Mindestalter 18 Jahre
- Klasse A: Zweiräder über
50 ccm Hubraum und bbH über 45 km/h; Mindestalter bei Direkteinstieg ab 24 Jahren oder 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz Klasse A2
- Klasse AM:
Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h und max. 50 ccm; ab 15 Jahren
- MOFA: Zweirad mit max. 25
ccm und max. 25 km/h; Mindestalter 15 Jahre